Geschäftsbedingungen für stundenweises zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten und Instrumente/Geräte an der Liegenschaft 1230 Wien, Tenschertstrasse 12, 1. Stock:
Der Vermieter stellt zu den angegebenen Preisen Proberäume mit Einrichtung: Schlagzeug, Gitarren- und Bassverstärker, PA – Anlage, fallweise Flügel zur Verfügung. Nach Beendigung der Benützung ist die Miete sofort, ohne Abzug und in bar fällig.
Die Benützung kann nur nach vorheriger Reservierung erfolgen. Jede Reservierung, egal ob sie schriftlich, elektronisch, persönlich oder telefonisch getätigt wird, begründet ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Room 66 OG. Dieses unterliegt den hier festgelegten Geschäftsbedingungen und der Mieter erklärt sich bei Reservierung mit diesen Bedingungen einverstanden.
Bei Schäden, die am Beginn der Probe festgestellt werden, ist das Personal sofort zu benachrichtigen.
Für Schäden, die direkt nach der Probe festgestellt werden haftet der Mieter. Gilt nicht für Schäden durch Abnutzung, wie zB. Fellriss bei Drums.
Für Schäden an Instrumenten oder Geräten die vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurden und die durch Verschulden der Mieter entstanden sind, müssen die Mieter in voller Höhe aufkommen. Versicherungsschutz besteht für die im Proberaum befindlichen Geräte ausschließlich bei Einbruch, Vandalismus, Feuer, Wasserschaden (sofern die Geräte mind. 12 cm über dem Boden gelagert sind). Sind einzelne Punkte der Geschäftsbedingungen nicht eingehalten worden, behält sich der Vermieter vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Bei Unterzeichnung eines Pauschalmietvertrags stimmt der Mieter der einmonatigen Kündigungsfrist zu. Vom Mieter aus eigenem Verschulden nicht konsumierte Stunden werden nicht rückerstattet, weder in Geldwert noch in Stundenwert.
Größeres Equipment wie zB. komplette Drumsets können wegen des Platzbedarfs nur nach Absprache und Gebühr nach Vereinbarung gelagert werden.
Bei Ausleih von Geräten, die aus der Liegenschaft entfernt werden, ist jedenfalls ein gesonderter Vertrag zu unterzeichnen, die Kaution in Höhe des Neuwerts der Geräte zu hinterlegen, sowie ein gültiger Lichtbildausweis und ein gültiger Meldezettel vorzulegen.
Bei Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen behält sich Room 66 OG vor, Personen und Personengruppen von der Benützung der Räumlichkeiten und Geräte an der Liegenschaft und allen anderen, auch in Zukunft entstehenden Liegenschaften, auszuschließen. Das Betreten einer Liegenschaft der Room 66 OG dieser Personen, die von der Nutzung ausgeschlossen sind, wird als Hausfriedensbruch geahndet.
Room 66 OG behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.